Zentrales Testamentsregister und Vorsorgeregister eröffnet

Kategorien:

Wir dürfen darüber berichten, dass zum 01. Januar 2012 ist die Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testamentsregister-Verordnung-ZTRV), BGB!. 2011 I, 1386 ff., in Kraft getreten. Das Register wird von der Bundesnotarkammer geführt und enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vor einem Notar errichtet wurden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.

Über das Testamentsregister können Sie unter www.testamentsregister.de. weitere Informationen erhalten.

Ebenso wurde seit 01.01.2012 ein  Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) als  Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen
Bundesgebiet eingerichtet. Auch dieses Register wird durch die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des BMJ geführt.

Von Interesse dürfte sein, dass zur Zeit  von ca. 1,3 Mio. Bürger die Vorsorgeurkunden registriert worden.

Auch über das Vorsorgeregister können Sie unter www.vorsorgeregister.de. weitere Informationen erhalten.

Die ordnungsgemäße Anmeldung von Testamenten und Vorsorgeregelungen  zum Testamentsregister bzw. zum Vorsorgeregister kann jederzeit auch über unsere Rechtsanwaltskanzlei erfolgen. 

 

Rechtsanwalt Valentin Heckert