BGH sieht die Änderungsbescheide zur Startgutschrift als rechtmäßig an, IV ZR 120/22

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Verfahren gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wegen Änderung der Startgutschrift durch  ein Grundsatzurteil vom 20.September 2023 , Az.

KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe - Verpflichtung zur Rückzahlung von Sanierungsgeld durch OLG bestätigt

Das Oberlandesgericht Hamm hat in dem von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren die Verpflichtung der KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe zur Rückzahlung erbrachter Sanierungsgeldzahlungen bestätigt.

KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe erneut zur Rückzahlung von Sanierungsgeld verurteilt

Eine weitere Zivilkammer des Landgerichts Münster hat in einem im Februar 2022 ergangenen Urteil die KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe erneut verurteilt, das von einem bei der KVW beteiligten Arbeitgeber eingeholten Sanierungsgeld an diesen zurückzuzahlen. 
 
Das Landgericht Münster hat erneut feststellt, dass die von der KVW betriebene Einholung des Sanierungsgeldes nicht auf eine rechtwirksame Grundlage stützen kann. 

KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe zur Rückzahlung von Sanierungsgeld verurteilt

Das Landgericht Münster hat in einem im November 2021 ergangenen Urteil die KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe verurteilt, den von unserer Mandantin eingeholten Sanierungsgeldbetrag an diese zurückzuzahlen. 
 
Das Landgericht Münster hat festgestellt, dass die von der KVW betriebene Einholung des Sanierungsgeldes nicht auf eine rechtswirksame Rechtsgrundlage stützen kann. 
 

Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit

Wir suchen ab sofort eine/n

                Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit und/oder Teilzeit


EuGH ermöglicht Widerrufsjoker

Der Beginn von Widerrufsfristen in Verbraucherdarlehensverträgen müssen klar und für Verbraucher verständlich formuliert sein.

Vorliegend hat nun der EuGH mit dem Urteil vom 26.03.2020, Az.: C-66/19 festgehalten, dass es nicht ausreichend ist, dass ein Darlehensvertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die wiederum selbst auf weitere Vorschriften verweist (sogenannte „Kaskadenverweisung“).