Corona-Krise und Betriebsausfallversicherung

In Zeiten der Corona-Krise entstehen Betrieben auch aufgrund von staatlichen Anordnungen im Bezug auf die Coronavirus-Krise unter Umständen sehr hohe Verluste bis hin zur Betriebsschließung.

In diesen Fällen ist zu prüfen, ob hier für den Betrieb ein entsprechender Versicherungsschutz besteht, der die finanziellen Verluste der Betriebe ausgleicht oder auch lediglich teilweise abfedert.

Einer der Schwerpunkte von Rechtsanwalt Klohe ist das Versicherungsrecht, in dem er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht absolvierte und berät Sie hierzu gerne.


Bauchdeckenstraffung im Wege der Genehmigungsfiktion

Mit Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15.10.2019, L 11 KR 2995/18 konnten wir für unseren Mandanten die Zahlung einer Bauchdeckenstraffung durch die Krankenkasse im Wege der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V erstreiten.


Auch mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss droht ein sogenannter „Idiotentest“

Eine bemerkenswerte Entscheidung, die indessen die bisherige Rechtsprechung fortführt, hat das Verwaltungsgericht Augsburg am 09.09.2019 getroffen.

Auch wer lediglich mit einem Fahrrad im Straßenverkehr mit einem Promillegehalt von 1,6 oder mehr fährt, kann aufgefordert werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (im Volksmund sogenannter "Idiotentest") beizubringen.


Informationspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich Urlaubsverfallfristen

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat, so das BAG in seinem Urteil vom 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15.


Einladung zur Informationsveranstaltung - Rechtsanwälte informieren über die Neuregelungen zur Zusatzversorgung

1.
Die VBL – Versorgungskasse des Bundes und der Länder, Karlsruhe – hat mit Neufassung ihrer Satzung vom 22. November 2002 (BAnz. Nr. 1 vom 3. Januar 2003) ihr Zusatzversorgungssystem rückwirkend zum 31. Dezember 2001 (Stichtag) umgestellt.

Hinterbliebenenversorgung: Eine Altersabstandsklausel ist nicht in jedem Fall eine Altersdiskriminierung

Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 Prozent gekürzt wird, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters.