Mietrecht aktuell: Durch Möblierung erhöhter Lüftungs- und Heizbedarf ist ein Mangel der Wohnung

Ein Mieter darf in der Wohnung seine Möbel aufstellen so wie es ihm beliebt. Führt die Möblierung dazu, dass täglich drei- bis viermal gelüftet werden muss, um Schimmel vorzubeugen, ist die Wohnung mangelhaft. Auf einen solchen erhöhten Lüftungs- und Heizbedarf muss der Vermieter hinweisen!

 


Mietrecht – Aufnahme von Familienangehörigen in die Mietwohnung

Es gehört grundsätzlich für einen Mieter zum vertragsgemäßen Gebrauch auch seine nächsten Angehörigen mit in die Wohnung aufzunehmen.


Das ist ein Unterschied zu dem Recht Besuch zu empfangen.


Selbstverständlich ist der Mieter uneingeschränkt berechtigt, Besuch zu empfangen. Es darf den Vermieter auch nicht interessieren, wie lange der Besuch andauert. Es ist auch vollkommen unerheblich, ob dieser Besuch über Nacht bleibt.


Etwas anderes ist es, wenn auf Dauer eine Person in den Haushalt des Mieters aufgenommen wird.


Mietrecht – Blumenschmuck

Falls es das Wetter dieses Jahr doch noch zulassen sollte, werden in unserem Land wieder üppig Blumen auf Balkon und Terrasse drapiert.


Zu welchen Verschönerungsmaßnahmen ist der Mieter berechtigt?


Der Mieter ist berechtigt außen an den Fensterbrettern Blumenkästen anzubringen oder Blumentöpfe auf den Fensterbänken abzustellen. Jene müssen jedoch so gesichert sein, dass jene auch bei starkem Wind nicht herabstürzen können und damit keine Verletzungsgefahr darstellen.


Mietrecht – das aktuelle Urteil

In einem Mietvertrag wird vieles zwischen Mieter und Vermieter verbindlich geregelt. Manche Vertragsklauseln verstoßen gegen geltendes Recht, wenn Mieter damit unangemessen benachteiligt werden.


Ein häufiger Streitpunkt ist die Tierhaltung.


Die Frage ist, was kann verboten werden?


Was darf in einem Vertrag stehen?


In einer zurückliegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde festgelegt, dass Kleintiere von Seiten der Mieter immer gehalten werden dürfen.


Mietrecht – hier Thema des Monats – Hausfrieden-Ruhezeiten

Grundsätzlich soll jeder Mieter einer Wohnung jene auch ungestört nutzen können.

Wenn ein Nachbar den Hausfrieden stört, sodass dem anderen Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Vermieter dem Störer auch kündigen.

Der Mieter selbst hat einen Unterlassungsanspruch gegen den Störer um die Einhaltung des Hausfriedens durchzusetzen.

Was sind Ruhestörungen?


Mietrecht – hier Thema des Monats – Details bei den Betriebskosten (Kosten der Beleuchtung)

Die Kosten der Beleuchtung sind umlegbare Kosten.

In der Betriebskostenverordnung heißt es zu § 2 Nr. 11: „Die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteilen, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Wohnräume, Waschküchen.“