Rechte und Nachteilsausgleiche im Schwerbehindertenrecht

Auf der Rückseite eines Schwerbehindertenausweises ist stets der sog. GdB (Grad der Behinderung) vermerkt. Die wichtigsten Rechte, die mit einem bestimmten GdB verbunden sind, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Ein höherer GdB schließt dabei die sich aus einem niedrigeren GdB ergebenden Rechte ein. Daneben gibt es eine Reihe von Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen können, vgl. hier: Merkzeichen.


Künstlersozialkasse: Beitragspflicht bei Beauftragung eines Webdesigners?

Von zunehmender Relevanz in der sozialrechtlichen Praxis sind Fälle, in denen Unternehmer Dritte mit künstlerischen Aufgaben (im weitesten Sinne) beauftragen. Es stellt sich hier regelmäßig die Frage nach der Abgabepflicht des Auftraggebers in der Künstlersozialkasse.

Hintergrund: In § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG folgendes bestimmt:


Brustimplantate: Was PIP-Betroffene beachten müssen

Brustimplantate vom französischen Hersteller P.I.P. (Poly Implant Prothese) sowie die eines niederländischen Herstellers sind gesundheitsgefährdend.


Schwerbehindertenrecht: Arbeitgeber sollten freie Stellen bei der Arbeitsagentur melden

Aus § 81 Abs. 1 SGB IX ergibt sich die Verpflichtung von Arbeitgebern, zu überprüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten Menschen, besetzt werden können.

Die Verletzung dieser Meldepflicht kann Schadensersatzansprüche schwerbehinderter potentieller Kandidaten nach sich ziehen. Die Verletzung der Meldepflichten stellt ein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Behinderung i.S. von § 22 AGG dar.


Verfassungsbeschwerde gegen Sanierungsgeldurteile

Der Bundesgerichthof hat in den von mehreren Arbeitgebern geführten Verfahren zum Sanierungsgeld überraschend mit Urteilen vom 20.07.2011 die jeweilige Revision zurückgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits war die Klage auf Rückzahlung von Sanierungsgeldern, welche die Arbeitgeber im Jahre 2002/03 nach § 65 VBL-Satzung (in der Fassung der ersten Satzungsänderung) entrichtet haben.