Verkehrsrecht: Der Geschädigte muss Fahrzeug nicht zum Gutachter bringen

Auch wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher ist, muss der Geschädigte nicht zum Gutachter fahren, damit in den Gutachtenkosten keine Fahrtkosten entstehen.

 


Verkehrsrecht - Reparaturbestätigung

Amtsgericht Karlsruhe spricht Kosten des Sachverständigen für die Reparaturbestätigung zu!

 

Mit kurzer aber logischer und überzeugender Begründung hat das Amtsgericht Karlsruhe die oftmals umstrittene Position Kosten der Reparaturbestätigung durch den Sachverständigen zugesprochen.

 

Nach einem Unfall und einer stattgehabten Reparatur empfiehlt es sich insbesondere bei Abrechnung ohne Vorlage einer Reparaturkostenrechnung die Reparaturbestätigung eines Sachverständigen einzuholen.

 


Verkehrsrecht: Alkoholbedingt verkehrsuntüchtiger Fußgänger kann Schadenersatzansprüche verlieren

Verletzt sich ein mit 2,49 Promille alkoholisierter, verkehrsuntüchtiger Fußgänger, indem er beim Versuch sich abzustützen, zwischen die Hinterachsen eines Sattelaufliegers gerät, kann das Verschulden des Fußgängers die Betriebsgefahr des Lastzugs vollständig zurücktreten lassen und Schadenersatzansprüche des Fußgängers ausschließen.

 


Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung kann bei Unfallflucht entfallen!

Wie eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld aus dem August 2012 ausführt, kann bei einer Unfallflucht der Anspruch aus einer Vollkaskoversicherung wegen Obliegenheitsverletzung vollständig entfallen.


Nach dem neuen VVG wird bei einer Obliegenheitsverletzung grundsätzlich der Anspruch des Versicherungsnehmers gekürzt.


Die Kürzung kann hier auch auf Null gehen.


Nicht nur Telefonieren und Simsen im Auto kann teuer werden!

Wie das Oberlandesgericht Hamm wiederum festgestellt hat, kann jegliche Benutzung des Handys im Auto, bei dem das Handy in die Hand genommen wird, den Autofahrer teuer zu stehen kommen.

In der Entscheidung vom Februar 2013 hat das OLG Hamm festgestellt, dass auch das Halten eines Handys in der Hand, um dieses als Navigationshilfe zu benutzen, unter eine verbotene Benutzung des Handys fällt. Das Verbot der Handybenutzung nach § 23 Abs. 1 a StVO soll gewährleisten, dass der Fahrer beide Hände frei hat, um den Anforderungen im Straßenverkehr während der Fahrt gerecht zu werden.


Kreuzungsbereich unklar beschildert: Bauunternehmer haftet bei Verkehrsunfall

Verletzt ein Bauunternehmer die Pflicht zur Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung vor dem Beginn der Bauarbeiten, kann dies seine Haftung gegenüber einem Verkehrsteilnehmer begründen, der infolge einer unklaren Beschilderung einen Unfall erleidet.