Unfallschadensregulierung: Was ist der Wiederbeschaffungszeitraum?

In Sachverständigengutachten wird als Wiederbeschaffungszeitraum regelmäßig eine Frist von 10 bis 15 Tagen angegeben. Was aber und wie lange ist eigentlich der Wiederbeschaffungszeitraum?

Zunächst einmal: Nicht zum Wiederbeschaffungszeitraum gehört die Wartezeit bis zum Eingang des Schadengutachtens und die Zeit der Überlegung auf der Grundlage des Gutachtens, ob repariert oder Ersatz beschafft werden soll.


Unfallflucht hat auch versicherungsrechtliche Konsequenzen!

Von den gravierenden strafrechtlichen Folgen einer Unfallflucht einmal ganz abgesehen, gefährdet ein Versicherter durch eine Unfallflucht auch noch seinen Schutz aus einer bestehenden Vollkaskoversicherung.

Wie jüngst das Amtsgericht Uelzen entschieden hat, ist eine Verkehrsunfallflucht als eine arglistig begangene Obliegenheitsverletzung einzustufen (Amtsgericht Uelzen, Az. 13 C 5381/11).


Hohe BAK allein bedeutet nicht zwingend vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm stellte klar, dass vorsätzliche Trunkenheit nicht allein deshalb gegeben sei, weil im Tatzeitpunkt eine hohe BAK vorgelegen hat. Es bewahrte den Beschuldigten vor einer härteren Bestrafung wegen Vorsatz. Die Richter verwiesen darauf, dass von den Instanzgerichten immer wieder wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt verurteilt und der Vorsatz damit begründet werde, dass der Angeklagte eine hohe/sehr hohe BAK gehabt habe.


Versicherungsrecht: Berücksichtigung der Selbstbeteiligung bei grober Fahrlässigkeit

Nach in Kraft treten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist das sogenannte Alles-oder-Nichts-Prinzip abgeschafft.

Nach altem Recht war der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit leistungsfrei.

Nunmehr ist nach § 81 VVG zu quoteln und die Ansprüche des Versicherungsnehmers entsprechend zu kürzen.

Hier kann sich allerdings auch eine Kürzung bis auf Null ergeben, so z.B. bei der Verursachung eines Unfalles im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit im Rahmen der Vollkaskoversicherung.


Falsches Datum im Bußgeldbescheid bringt Freispruch

Tauchen Fehler insbesondere im Hinblick auf eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbescheid auf, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der Tatvorwurf ausreichend bestimmt ist.

Ist dies nicht der Fall, dürfte der bußgeldrechtliche Tatvorwurf in den meisten Fällen in die Verjährung zu bringen sein.

Die Rechtsprechung setzt hier voraus, dass für die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausgeschlossen sein muss.


Geschwindigkeitsmessung durch Private bedingt Beweisverwertungsgebot

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Bruchsal ist es der Verwaltungsbehörde untersagt, Geschwindigkeitsmessungen durch private Unternehmen durchführen zu lassen. Eine Mitwirkung von Privatunternehmen an der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren sei hiernach rechtswidrig.