Versicherungsrecht - LG Stuttgart sorgt für Aufsehen in der KFZ-Kasko-Versicherung

Für Aufsehen hat unlängst ein Urteil des LG Stuttgart vom 17.02.2012 gesorgt, mit welchem die Unwirksamkeit des Risikoausschlusses von Schäden aufgrund eines Betriebsvorgangs in der KFZ-Kaskoversicherung festgestellt wurde.

Für einen kaskoversicherten Schaden ist grundsätzlich ein Unfall erforderlich, was bedeutet, dass die Ursache eines versicherten Schadens von außen her gekommen sein muss und nicht auf einem inneren Betriebsvorgang beruhen dürfe.


Folgen von Falschangaben eines von mehreren Versicherten

Sind in einem Vertrag mehrere Personen versichert, so wirken sich falsche Angaben einer der Personen über ihren Gesundheitszustand nur auf den jeweils sie betreffenden Vertragsteil aus.

 


Europäischer Gerichtshof stärkt erneut Rechte der Urlauber

Der Europäische Gerichtshof hat in einem am 16.02.2012 ergangenen Urteil entschieden,  dass Urlauber ihr Geld auch dann nicht verlieren, wenn sie Opfer eines betrügerischen Reiseveranstalter geworden sind.

Wenn ein Urlauber  bei der Buchung einen sogenannten Sicherungsschein erhalten und der Organisator die Tour wegen Zahlungsunfähigkeit absagt, gilt der Schutz auch dann, wenn der Veranstalter ein Betrüger ist.


Versicherungsrecht: Berücksichtigung der Selbstbeteiligung bei grober Fahrlässigkeit

Nach in Kraft treten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist das sogenannte Alles-oder-Nichts-Prinzip abgeschafft.

Nach altem Recht war der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit leistungsfrei.

Nunmehr ist nach § 81 VVG zu quoteln und die Ansprüche des Versicherungsnehmers entsprechend zu kürzen.

Hier kann sich allerdings auch eine Kürzung bis auf Null ergeben, so z.B. bei der Verursachung eines Unfalles im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit im Rahmen der Vollkaskoversicherung.