Stand der Tarifverhandlungen

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

wir dürfen Sie darüber unterrichten, dass die Tarifparteien - nicht zuletzt unter dem Druck der eingereichten Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg -sich im Dezember zu Verhandlungen zur Neuregelung der sog. rentenfernen Startgutschriften getroffen haben.

Erste Modelle zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.11.2007 wurden entworfen haben. Die Vorstellungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite liegen hierbei weit auseinander.

Nach Insiderinformationen kann mit einer Fortsetzung der Tarifverhandlungen frühestens im April gerechnet werden. Die Verhandlungen beschränken  sich derzeit auf den Teilbereich einer Regelung der sog. „Späteinsteiger“ - Arbeitnehmer mit längeren Ausbildungszeiten.

Die mit der Systemumstellung zum 01.01.2002 betriebenen massiven Kürzungen der erdienten Rentenanwartschaften der versicherten Arbeitnehmer sind bislang nicht ernsthafter Gegenstand der Verhandlungen.

Mit einer Korrektur dieser Kürzungen, die unseres Erachtens unverändert die verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechte der Versicherten verletzen, kann deshalb als Ergebnis der Tarifverhandlungen kaum gerechnet werden.

Sollten sich diese Befürchtungen bestätigen, wären unseres Erachtens erneut Rechtsschritte gegen die neuerlichen Bescheide geboten, da diese unverändert die unseres Erachtens rechtswidrigen Eigentumskürzungen fortschreiben würden.

Wir werden Sie über den Fortgang der Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sowie den Fortgang der Tarifverhandlungen weiterhin unterrichten.

Wir wünschen Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches Neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Wolfgang Klohe, Evelyn Wettstein, Joachim Städter
 
durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert 
 
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