Bei Unfallschadensregulierung besteht ein Recht auf einen Anwalt für Privatperson

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Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist es von vornherein erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen usw. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

 

So urteilte es das Amtsgericht Gardelegen (Urteil vom 2.6.2015, 31 C 218/14). Wortgleich mit dem OLG Frankfurt a.M. begründet es, warum der Geschädigte auch bei klarer Haftungslage einen Rechtsanwalt einschalten darf und die Kosten dafür vom Schädiger zu erstatten sind.

 

Bei Fahrzeugflotten gibt es die Streitigkeiten um die Anwaltskosten schon länger. Aber neuerdings erheben die Versicherer auch bei Privatpersonen als Geschädigten den Einwand, dass die Angelegenheit auch ohne Anwalt problemlos abzuwickeln wäre. Die Rechtsprechung ist da aber klar auf der Seite der Geschädigten.

 

Der Unterzeichner ist nunmehr seit fast 20 Jahren schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht tätig und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei Heckert und Kollegen für verkehrsrechtliche Fragestellungen.

 

Rechtsanwalt Wolfgang Klohe
Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Wolfgang Andreas Klohe, Evelyn Wettstein, Martin Blaszczak, Matthias Müller

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