Vergütungsvereinbarung - Nettopolicen Atlanticlux, Prisma Life, Superior angreifbar

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Der Unterzeichner, der zahlreiche Mandate im Versicherungsrecht betreut und den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert hat, konnte vor dem Amtsgericht Karlsruhe-Durlach ein Urteil erstreiten, mit welchem vermeintliche Ansprüche der Versicherungsvermittler oder Makler auf Provision abgewiesen wurden.

Bei der Atlanticlux, einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung, handelt es sich um eine sogenannte Nettopolice; hierbei werden grundsätzlich bei der Vermittlung der Nettopolice sogenannte Vermittlungsgebührenvereinbarungen oder Kostenausgleichsvereinbarungen abgeschlossen.

Das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach hat hier festgestellt, dass aufgrund eines erfolgreichen Widerrufs der Vertragserklärung auch außerhalb der sonst geltenden Widerrufsfrist eine erfolgreiche Abwehr von Zahlungsforderungen der Vermittler, ggfls. ein Rückzahlungsanspruch zugunsten des Versicherungsnehmers, möglich ist.

Diese Rechtsauffassung wird mittlerweile auch von einer Kammer des Landgerichts Karlsruhe geteilt. Der BGH hat mit Urteil vom 19.07.2012 u.a. festgestellt, dass ältere Widerrufsbelehrungen einen ordnungsgemäßen Lauf der Widerrufsfrist nicht auslösen.

Der Unterzeichner vertritt Sie diesbezüglich gerichtlich und außergerichtlich.

 

Wolfgang Klohe

Rechtsanwalt