Das neue Arbeitgeberportal zum Zusatzversorgungsrecht ist online!

Wir freuen uns, Sie ab jetzt auch auf dem neuen Arbeitgeberportal Zusatzversorgungsrecht begrüßen zu können.

Wir werden Sie auf diesem Portal www.gegenwertberechnung.de laufend über die Entwicklungen und ergehende Entscheidungen zum Zusatzversorgungsrecht informieren.

Sie können sich auch durch unseren Newsletter informieren lassen. Hierzu genügt ihre Anmeldung im Portal.