Unfallflucht hat auch versicherungsrechtliche Konsequenzen!

Von den gravierenden strafrechtlichen Folgen einer Unfallflucht einmal ganz abgesehen, gefährdet ein Versicherter durch eine Unfallflucht auch noch seinen Schutz aus einer bestehenden Vollkaskoversicherung.

Wie jüngst das Amtsgericht Uelzen entschieden hat, ist eine Verkehrsunfallflucht als eine arglistig begangene Obliegenheitsverletzung einzustufen (Amtsgericht Uelzen, Az. 13 C 5381/11).

Die Folge dieser als arglistig eingestuften Obliegenheitsverletzung ist dann vollständige Leistungsfreiheit, sodass ein Geschädigter keinerlei Versicherungsleistungen erhalten würde.

Auch im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung (den fremden Schaden betreffend) sind zusätzlich Leistungskürzungen in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR vertraglich vorgesehen.

Der Unterzeichner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht absolviert; er berät Sie auch allen Fragen des Verkehrs- und Versicherungsrechts.