Kündigung rechtmäßig, weil dienstliche Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ genutzt wurden

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Wer private Bild- und Tonträger während der Arbeitszeit auf dienstliche „DVD“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

 

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen-Anhalt. Die Richter hatten erneut über die Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters des Oberlandesgerichts Naumburg zu entscheiden. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des beklagten Landes hat das LAG das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers abgewiesen.

 

Nach einer umfassenden Beweisaufnahme stellte das LAG anhand einer Vielzahl von bestehenden Indizien fest, dass der Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert hat. Darin liege – so die Richter – eine erhebliche Pflichtverletzung. Das Vertrauensverhältnis sei damit endgültig zerstört. Auch eine umfassende Interessenabwägung könne aufgrund der ganz erheblichen Pflichtverletzungen nur zulasten des Arbeitnehmers ausfallen.

 

Martin Blaszczak
Rechtsanwalt

 

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Wolfgang Andreas Klohe, Evelyn Wettstein, Martin Blaszczak, Matthias Müller

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