Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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Im Rechtsgebiet Sozialrecht werden Sie betreut von:
Wir beraten und vertreten Versicherte, Unternehmer und Freiberufler im gesamten Sozialrecht.
Unsere Schwerpunkte im Sozialrecht:
1. Rentenversicherungsrecht (SGB VI)
Die Berufsunfähigkeitsrenten wurden bereits vor Jahren abgeschafft und durch die sos. Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Alleine Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, die am oder vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, haben noch die Möglichkeit, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit zu erlangen.
Die Mehrzahl der - oft chronisch kranken - und oft massiv in den Erwerbsperspektiven eingeschränkten potentiellen "Früh-"rentner erhalten nach unserer Erfahrung ablehnenden Bescheid.
Wir vertreten unsere Mandanten in Widerspruchs- und Klageverfahren und setzen berechtigte Rentenansprüche durch.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen rund um das Thema Altersrente. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung in Bezug auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Altersrente für schwerbehinderte bietet erhebliche Vorteile. Wir beraten unsere Mandanten auch im Vorfeld und setzen die erforderliche Anerkennung einer Schwerbehinderung durch.
Wir prüfen, ob Sie in Ihrer derzeitigen Tätigkeit der rentenbeitragspflicht unterliegen und und vertreten Sie in Widerspruchs-, Statusfeststllungs- und Klageverfahren.
Schwerpunkte sind hierbei:
- Beitragspflicht für Selbstständige (Lehrer, arbeitnehmerähnliche Selbstständige,...)
- Scheinselbständigkeit
- Statusfeststellung
2. Krankenversicherungsrecht (SGB V)
- Schönheitsoperationen
- Reha
- Ärztliche Behandlung
- Kieferorthopädische Behandlung
- Arzneimittel § 31 SGB V
- Heilmittel § 32 SGB V
- Hilfsmittel § 33 SGB V
3. Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
4. Unfallversicherungsrecht (Berufsgenossenschaften, SGB VII)
5. Arbeitsförderung (SGB III)
- Sperrzeiten (Aufhebungsverträge / Abfindungszahlungen / fristlose o. Verhaltensbedingte Kündigung)
- Ruhen des Anspruchs
- Abwehr von Rückforderungen
- Anspruch auf Vermittlungsgutschein
- Spezielle Fördermöglichkeiten (Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (ü50), Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer,...)
- Förderung nach § 16e SGB II
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM)
6. Pflegeversicherungsrecht (SGB XI)
7. Sozialversicherungsbeiträge
- Scheinselbständigkeit
- Familiäre Mitarbeit
- Gesellschafter-Geschäftsführer
8. Existenzsicherungsrecht (SGB II+XII)