Nachbar muss den Betrieb eines Rasenroboters dulden

Wenn beim Betrieb eines Rasenroboters die Grenzwerte der TA Lärm eingehalten werden, liegt keine wesentliche Geräuschbelästigung vor. Dann hat der Nachbar auch keinen Unterlassungsanspruch.

 


Mietrecht: Weihnachts-Lichterkette am Balkon der Mietwohnung zulässig

Der Mieter darf am Balkon seiner Mietwohnung eine Lichterkette anbringen. Das ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst.

 


Mietrecht aktuell: Durch Möblierung erhöhter Lüftungs- und Heizbedarf ist ein Mangel der Wohnung

Ein Mieter darf in der Wohnung seine Möbel aufstellen so wie es ihm beliebt. Führt die Möblierung dazu, dass täglich drei- bis viermal gelüftet werden muss, um Schimmel vorzubeugen, ist die Wohnung mangelhaft. Auf einen solchen erhöhten Lüftungs- und Heizbedarf muss der Vermieter hinweisen!

 


Nachbarrecht – hier: Heckenschnitt –

Üblicherweise werden Hecken, Bäume und sonstige Gehölze sowie Stauden im Herbst oder Frühjahr geschnitten. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen.

§ 12 des Baden-Württembergischen Nachbarrechtsgesetzes regelt, dass bei Hecken bis 1,80 Meter Höhe ein Abstand von 50 cm zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Bei höheren Hecken muss ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand eingehalten werden. Wenn also die Hecke 2,20 Meter hoch ist, dann muss zu dem Abstand von 50 cm zur Grundstücksgrenze ein weiterer Abstand von 40 cm zuaddiert werden, also 90 cm.


Mietrecht – Aufnahme von Familienangehörigen in die Mietwohnung

Es gehört grundsätzlich für einen Mieter zum vertragsgemäßen Gebrauch auch seine nächsten Angehörigen mit in die Wohnung aufzunehmen.


Das ist ein Unterschied zu dem Recht Besuch zu empfangen.


Selbstverständlich ist der Mieter uneingeschränkt berechtigt, Besuch zu empfangen. Es darf den Vermieter auch nicht interessieren, wie lange der Besuch andauert. Es ist auch vollkommen unerheblich, ob dieser Besuch über Nacht bleibt.


Etwas anderes ist es, wenn auf Dauer eine Person in den Haushalt des Mieters aufgenommen wird.


Mietrecht – Blumenschmuck

Falls es das Wetter dieses Jahr doch noch zulassen sollte, werden in unserem Land wieder üppig Blumen auf Balkon und Terrasse drapiert.


Zu welchen Verschönerungsmaßnahmen ist der Mieter berechtigt?


Der Mieter ist berechtigt außen an den Fensterbrettern Blumenkästen anzubringen oder Blumentöpfe auf den Fensterbänken abzustellen. Jene müssen jedoch so gesichert sein, dass jene auch bei starkem Wind nicht herabstürzen können und damit keine Verletzungsgefahr darstellen.