EuGH ermöglicht Widerrufsjoker

Der Beginn von Widerrufsfristen in Verbraucherdarlehensverträgen müssen klar und für Verbraucher verständlich formuliert sein.

Vorliegend hat nun der EuGH mit dem Urteil vom 26.03.2020, Az.: C-66/19 festgehalten, dass es nicht ausreichend ist, dass ein Darlehensvertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die wiederum selbst auf weitere Vorschriften verweist (sogenannte „Kaskadenverweisung“).


Bauchdeckenstraffung im Wege der Genehmigungsfiktion

Mit Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15.10.2019, L 11 KR 2995/18 konnten wir für unseren Mandanten die Zahlung einer Bauchdeckenstraffung durch die Krankenkasse im Wege der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V erstreiten.


Informationspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich Urlaubsverfallfristen

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat, so das BAG in seinem Urteil vom 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15.


Hinterbliebenenversorgung: Eine Altersabstandsklausel ist nicht in jedem Fall eine Altersdiskriminierung

Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 Prozent gekürzt wird, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters.


Offensichtliche Schwerbehinderteneigenschaft muss nicht nachgewiesen werden

Eine Schwerbehinderteneigenschaft muss dem Arbeitgeber gegenüber nicht nachgewiesen werden, wenn die Schwerbehinderung offensichtlich ist.

So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 12.1.2017, 5 Sa 361/16.

Ein Unternehmer wollte seinen Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen stilllegen. Er erstattete eine Massenkündigungsanzeige und kündigte allen Arbeitnehmern.


Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen Weiterbildung ist rechtswidrig

Kündigt jemand sein Arbeitsverhältnis ordentlich, um an einer Bildungsmaßnahme teilzunehmen, damit er eine bessere berufliche Stellung erreichen kann, darf er nicht mit einer Sperrzeit belegt werden.

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Sozialgericht (SG) Karlsruhe (Urteil  vom 8.11.2016, S 17 AL 1291/16).