Kündigung per E-Mail ist unwirksam

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Per E-Mail kann ein Arbeitsvertrag nicht wirksam gekündigt werden. Auch die Übermittlung eines eingescannten Kündigungsschreibens ist nicht ausreichend.


BAG zu Ansprüchen nach langer Arbeitsunfähigkeit

Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn er eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht.


AGG: Falschauskunft als Indiz kann zu Schadensersatz verpflichten

Begründet ein Arbeitgeber seine Maßnahme gegenüber dem Arbeitnehmer, muss diese Auskunft zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung bedeuten.


Kündigungsrecht: Verdeckte Videoüberwachung bei der Entwendung von Zigarettenpackungen

Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer - im Streitfall zehnjähriger - Betriebszugehörigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Führte eine verdeckte Videoüberwachung zur Überführung der Täterin, kann das auf diese Weise gewonnene Beweismaterial im Bestreitensfall prozessual allerdings nicht ohne Weiteres verwertet werden.


Rechtssicher kündigen: Wer darf die Kündigung aussprechen?

Kündigungsberechtigt ist der Arbeitgeber, doch die Tücken stecken im Detail. Bei juristischen Personen wie z.B. bei der Aktiengesellschaft oder der GmbH stellt sich häufig die Frage, wer denn eigentlich der Arbeitgeber ist, bzw. für ihn auftreten darf.


Parkerleichterung für Eltern mit autistischem Kind auch ohne Merkmal "AG"

Ein Kind mit einer autistischen Störung kann die Erteilung einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen zu Händen seiner Eltern außerhalb der "aG"-Regelung" verlangen.