Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist eine Startgutschrift?
Die Startgutschrift ist eine Mitteilung der Zusatzkasse in der die Anwartschaft aus dem alten Recht (vor Systemwechsel zum 01.01.2002) in das neue Recht übertragen wird,
Die Zusatzversorgungskassen setzen damit für die rentennahen und rentenfernen Jahrgänge sowie die vorzeitig ausgeschiedenen Angehörigen einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes die durch die Tarifparteien verfügten Änderungen und massiven Eingriffe in unverfallbare Betriebsrentenansprüche in die Praxis um. Landgericht und Oberlandesgericht Karlsruhe haben erhebliche rechtliche Bedenken geäußert. Wir überprüfen Ihre Startgutschrift und zeigen Ihnen auf, welche Korrekturmöglichkeiten bestehen.

Bin ich vom Systemwechsel der Zusatzkassen betroffen?
Grundsätzlich jeder, insbesondere aber Jahrgänge ab 1960 und älter, dies sollte aber individuell überprüft werden

Bin ich rentenferner oder rentennaher Jahrgang?
rentennah: wer am 31.12.2001 55. Lebensjahr vollendet hat, Ausnahmen bei Schwerbehinderung
rentenfern: alle anderen, jüngeren

Welchen Unterscheid macht die Einteilung?
Die Anwartschaftsberechnungen erfolgen auf unterschiedlichen Weise:
Während bei den rentennahen Jahrgängen ansatzweise das alte Recht weiter gilt, wird die Betriebsrente der jüngeren nach § 18 II BetrAVG ermittelt, dies erweist sich in vielen Fällen als nachteilig. Aber auch bei den älteren Jahrgängen treten Benachteiligungen durch die Neuberechnung der Anwartschaft auf.

Welche Auswirkungen hat die Einteilung in Steuerklasse I/0 bei der Berechnung der Startgutschrift?
Die Startgutschrift schreibt den Status am Stichtag 31.12.2001 fest, ohne die Berücksichtigung späterer Änderung oder einer vormals bestandenen Ehe. Einzahlungsbeträge und Auszahlungsleistungen sind nicht äquivalent, daher ist durch die Einteilung in Steuerklasse I/0 von einer hohen Benachteiligung auszugehen

Warum habe ich Steuerklasse III/0 ?
Die meisten Zusatzkassen, wie die VBL unterscheiden zur Vereinfachung nur zwischen I/0 und III/0, unabhängig von der tatsächlichen steuerrechtlichen Einteilung

Sind die Zusatzkassen „pleite“? / Ist meine Betriebsrente sicher?
Die meisten Zusatzkassen haben hohe Rücklagen, kein Vergleich zur finanziellen Situation der Deutschen RV
Beispiel: VBL Abrechnungsverband West Stand 31.12.2004 Rückstellung für Pflichtleistungen: 6.198,5 Millionen EUR.

Hat meine Schwerbehinderung Auswirkungen auf meine Zusatzversorgung?
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen könnte sich die Anwartschaft ggf. erhöhen, beispielsweise durch die Bewertung als rentennaher statt als rentenferner Jahrgang

Wann erhalte ich die Betriebsrente meiner Zusatzkasse?
Mit Eintritt des Versicherungsfalls bei der gesetzlichen Rentenversicherung (Renteneintritt) leistet (auf Antrag) auch die Zusatzkasse

Warum ist meine Startgutschrift wesentlich niedriger als die meiner Kollegen?
Es kommt häufig vor, dass trotz ähnlicher Versicherungszeit und vergleichbarem Einkommen unterschiedlich hohe Anwartschaften errechnet wurden. Dies kann z.B. bei rentennahen Jahrgängen daran liegen, dass der Anspruch der gesetzlichen Rente unterschiedlich hoch ist. Bei Anrechnung der Rente auf die Gesamtversorgung bleiben dann entsprechend niedrigere Versorgungsrentenbeträge bestehen. Auch kann eine unterschiedliche Steuerklasseneinteilung zu enormen Unterscheiden führen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Beratung/ Rechtstreit bezüglich meiner Betriebsrente?
Teilweise wird das Zusatzversorgungsrecht, je nach Versicherer dem Vertragsrecht oder dem Arbeitsrecht zugeordnet. Diese Bereiche sollten daher versichert sein. Bei Angelegenheiten, den Systemwechsel, bzw. die Startgutschriften betreffend, gilt der Versicherungsfall als am 01.01.2002 eingetreten, so dass die Versicherung bereits zu diesem Zeitpunkt bestanden haben sollte. Der Rechtsschutz kann aber vorab vom Rechtsanwalt erfragt werden.