Präventive Abgabe der Unterlassungserklärung kann Schlimmeres verhindern

Vielfach besteht schon vor der Abmahnung die Möglichkeit, die eigene Rechtsposition entscheidend zu verbessern und der Zahlungspflicht zu entgehen. Die präventive Unterlassungserklärung kann das Interesse der Gegenseite an der Abmahnung und damit die Pflicht, deren Anwaltskosten zu tragen oft beseitigen.

Wer im Internet, etwa bei Verkäufen im eigenen Online-Shop oder auf den gängigen E-Commerce-Plattformen (ebay, amazon,...) fremde Schutzrechte - bewusst oder unbewusst - verletzt, kann von den Inhabern dieser Schutzrechte abgemahnt werden.

Die Kosten der Abmahnung kann der Rechteinhaber (neben Schadensersatz,...) von dem Abgemahnten regelmäßig ersetzt verlangen. Diese bestehen in Gestalt der Rechtsanwaltsgebühren, die durch die anwaltliche Abmahnung entstehen. In vielen Fällen werden 4-stellige Kostenbeträge erreicht.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da nur der spezialisierte Anwalt erkennen kann, ob die Forderungen der Gegenseite berechtigt sind.

Möglicherweise kann ein sogenannter "einfacher Fall" nach § 97a II Urhebergesetz vorliegen, sodass die Anwaltsgebühren nur bis maximal 100 € von dem Abgemahnten verlangt werden können, möglicher Weise sind die Schadensersatzforderungen (fiktive Lizenzgebühren) überzogen, in Einzelfällen kann auch die gesamte Abmahnung rechtswidrig sein, sodass nichts gezahlt werden sollte.

Vielfach besteht schon vor der Abmahnung die Möglichkeit, die eigene Rechtsposition entscheidend zu verbessern und der Zahlungspflicht zu entgehen.

Die Abgabe einer präventiven Unterlassungserklärung kann das Interesse der Gegenseite an der Abmahnung, das im Wesentlichen in der Erlangung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Beseitigung der "Wiederholungsgefahr" besteht beseitigen.

Dann sind auch die diesbezüglichen Kosten des gegnerischen Rechtsanwalt für die Geltendmachung des Anspruchs auf Abgabe der Erklärung regelmäßig überhaupt nicht zu zahlen.

Vielfach nehmen die Abgemahnten Warnsignale auf die leichte Schulter: Der Ebay-Account wird wegen angeblicher Rechtsverletzung gesperrt, der Schutzrechtsinhaber schreibt ohne Anwalt an,...

Wer hier schnell reagiert, kann wesentliche Kostenrisiken schon im Vorfeld vermeiden und die (kostenpflichtige) Abmahnung verhindern. In der Praxis wird sich nach der erfolgen Abmahnung in den meisten Fällen kaum eine Möglichkeit mehr ergeben, vollständig ohne Kostenbelastung zu bleiben, da die Verstöße (Ebay,...) sich leicht dokumentieren und nachweisen lassen.

Dies gilt im übrigen auch im Falle der Filesharing-Abmahnungen (Musik-, Video- oder Softwaredownloads in Internettauschbörsen), die durch die Rechteinhaber intensiv überwacht werden, sodass hier immer mit einer Abmahnung zu rechnen ist.

Sollten Sie eine Abmahnung besorgen, steht Ihnen der Unterzeichner in der Regel noch am selben Tag zur Verfügung und kann die entsprechenden Rechtsschritte sofort in die Wege leiten.

Rechtsanwalt Joachim Städter