BAG bestätigt die fehlende Tariffähigkeit der CGZP

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Das Bundesarbeitsgericht hat am heutigen 14.12.2010 entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. 

Tragende Begründung der Entscheidung ist u.a., dass die CGZP für Tarifverträge ihre Zuständigkeit über den Organisationsbereich ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus beansprucht.

Nach unserer Einschätzung sind damit sämtliche durch die CGZP geschlossenen Tarifverträge unwirksam.

Damit könnten u.E. Zeitarbeitnehmer ihre Ansprüche auf equalpay (gleiche Bezahlung wie die im Entleiherunternehmen Angestellten) gegen ihre Arbeitgeber und hilfsweise gegen die Entleiherunternehmen durchsetzen.

Gegebenenfalls kann im Wege einer vorgeschalteten Auskunftsklage gegen den Entleiher die Bezahlung der fest angestellten Arbeitnehmer ermittelt werden.

 

Sollten Sie in Bezug auf die CGZP und die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche auf gleiche Bezahlung Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.