Arbeitszeugnis muss frei von Rechtschreibfehlern sein

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An Arbeitszeugnisse sind stets allgemeine Anforderungen zu stellen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, kann der Arbeitnehmer ein neues Zeugnis fordern, das diesen Anforderungen entspricht.

 

Dies ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (Urteil vom 21.10.14, 12 Ta 375/14). Die Richter machten deutlich, dass durch die äußere Form des Zeugnisses nicht der Eindruck erweckt werden dürfe, dass sich der Aussteller vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen distanziere. So müsse zum Beispiel das Zeugnis auf einem Firmenbogen erteilt werden, wenn der Arbeitgeber einen solchen besitzt und im Geschäftsleben benutzt. Außerdem dürfe ein Zeugnis keine Merkmale enthalten, die eine andere als aus der äußeren Form und dem Wortlaut ersichtliche Aussage treffen, die Aussage des Zeugnisses entwerten oder Anlass zu sonstigen negativen Schlussfolgerungen geben.

 

Im vorliegenden Fall verpflichtete das LAG den Arbeitgeber, das Zeugnis neu auszustellen. Dabei musste er zwei Anforderungen berücksichtigen: 

 

  1. Zum einen darf auf dem Geschäftsbogen, der für das Zeugnis genutzt wird, das Adressfeld nicht ausgefüllt sein. So wird ein eventueller Hinweis auf einen vorherigen Streit der Parteien vermieden.
  2. Zum anderen muss das Zeugnis frei von Rechtschreibfehlern sein. Rechtschreibfehler lassen im Zeitalter des PC mit Rechtschreibkontrolle eher vermuten, der Aussteller distanziere sich vom Inhalt des Zeugnisses, als dass sie lediglich eine Rechtschreibschwäche offenbaren.

 

Die Entscheidung stärkt weiterhin die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich eines ordnungsgemäßen Arbeitszeugnisses. Ein Arbeitszeugnis muss stets wohlwollend sein. Dies auch bezüglich der formalen Kritirien.

 

Sollte Ihr Zeugnis formale oder inhaltliche Mängel aufweisen, prüfen wir gerne, inwieweit SIe Ihre Ansprüche mit Erfolg außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht durchsetzen können.

 

 

Martin Blaszczak

Rechtsanwalt

 

Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
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