Zeitarbeit: Lohnansprüche aus 2007 verjähren zum Jahresende

Kategorien:

Die Regelverjährung für Lohnansprüche, die im Jahr 2007 entstanden sind tritt mit Ende 2010 ein.

Dies betrifft auch die Ansprüche auf Equal Pay. Arbeitnehmer, die im Jahr 2007 im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig waren, können ihre Ansprüche auf gleiche Bezahlung mit der Stammbelegschaft für das Jahr 2007 nur noch bis zum Ende des Jahres 2010 erfolgreich geltend machen.

Insbesondere diejenigen Zeitarbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Anwendung findet, sollten erwägen, jetzt zu handeln und ihre Nachforderungen noch in diesem Jahr geltend machen.

Da im Arbeitsrecht jedoch die Vereinbarung sogenannter Ausschluss- bzw. Verfallsfristen üblich ist, gilt es im Einzelfall genau zu prüfen, inwieweit die Ansprüche noch geltend gemacht werden können. 

Mit Spannung erwartet werden darf übrigens eine Entscheidung des BAG, die voraussichtlich Ende März 2011 ergehen wird. Gegenstand ist hier die Frage, inwieweit bei dem Entleiher (Einsatzbetrieb) geltende tarifvertragliche Ausschlussfristen auf die EqualPay-Ansprüche Anwendung finden.

Sollten Sie Fragen haben oder eine Beratung wünsche, sind wir auch zwischen den Jahren für Sie da.

 

Siehe hierzu auch: http://www.blog.rae-heckert.de/node/17http://www.blog.rae-heckert.de/node/5