Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung kann bei Unfallflucht entfallen!

Wie eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld aus dem August 2012 ausführt, kann bei einer Unfallflucht der Anspruch aus einer Vollkaskoversicherung wegen Obliegenheitsverletzung vollständig entfallen.


Nach dem neuen VVG wird bei einer Obliegenheitsverletzung grundsätzlich der Anspruch des Versicherungsnehmers gekürzt.


Die Kürzung kann hier auch auf Null gehen.


So hat dies nunmehr das Landgericht Krefeld für den Fall der Unfallflucht auch entschieden und dem Vollkaskoversicherten jegliche Ansprüche aufgrund der Unfallflucht versagt. Letztlich ist dies jedoch grundsätzlich eine Entscheidung des Einzelfalls.


Der Unterzeichner, der seit dem Jahre 2007 auch Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, berät und vertritt Sie hier wie in allen anderen Fällen des Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht ebenso, gerne.


 


 


Rechtsanwalt Wolfgang Klohe


Fachanwalt für Verkehrsrecht