Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit

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                Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit und/oder Teilzeit


Corona-Krise und Betriebsausfallversicherung

In Zeiten der Corona-Krise entstehen Betrieben auch aufgrund von staatlichen Anordnungen im Bezug auf die Coronavirus-Krise unter Umständen sehr hohe Verluste bis hin zur Betriebsschließung.

In diesen Fällen ist zu prüfen, ob hier für den Betrieb ein entsprechender Versicherungsschutz besteht, der die finanziellen Verluste der Betriebe ausgleicht oder auch lediglich teilweise abfedert.

Einer der Schwerpunkte von Rechtsanwalt Klohe ist das Versicherungsrecht, in dem er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht absolvierte und berät Sie hierzu gerne.


Auch mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss droht ein sogenannter „Idiotentest“

Eine bemerkenswerte Entscheidung, die indessen die bisherige Rechtsprechung fortführt, hat das Verwaltungsgericht Augsburg am 09.09.2019 getroffen.

Auch wer lediglich mit einem Fahrrad im Straßenverkehr mit einem Promillegehalt von 1,6 oder mehr fährt, kann aufgefordert werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (im Volksmund sogenannter "Idiotentest") beizubringen.


Dashcam-Aufnahmen im Prozess eventuell verwertbar

Bereits seit längerem beschäftigen sich die Gerichte mit der Verwertbarkeit sogenannter Dashcam-Aufnahmen in einem Zivil- oder Strafprozess.

 

Das Landgericht München hat nunmehr eine aktuelle Entscheidung zu diesem Thema erlassen.

 


Mietwagen: Geschädigter kann nicht generell auf den öffentlichen Personennahverkehr verwiesen werden

Der Versicherer des Schädigers kann den Geschädigten nicht generell auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verweisen.

So urteilte das Amtsgericht Hannover, Urteil vom 07.11.2016 - 420 C 7631/16. Bisher kennt man den Einwand „Bus und Bahn benutzen“ nur von den Fällen, in denen der Geschädigte mit dem Mietwagen nur wenige Kilometer gefahren ist. Und da kann es – je nach Fallgestaltung – im Einzelfall richtig sein.


Fehlt die Freisprecheinrichtung aus der Kfz-Beschreibung, kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden

Fehlt einem Fahrzeug das in der – auf mobile.de veröffentlichten – Fahrzeugbeschreibung genannte Ausstattungsmerkmal „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“, kann der Fahrzeugkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.