Geschwindigkeitsmessung durch Private bedingt Beweisverwertungsgebot

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Bruchsal ist es der Verwaltungsbehörde untersagt, Geschwindigkeitsmessungen durch private Unternehmen durchführen zu lassen. Eine Mitwirkung von Privatunternehmen an der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren sei hiernach rechtswidrig.