Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung kann bei Unfallflucht entfallen!

Wie eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld aus dem August 2012 ausführt, kann bei einer Unfallflucht der Anspruch aus einer Vollkaskoversicherung wegen Obliegenheitsverletzung vollständig entfallen.


Nach dem neuen VVG wird bei einer Obliegenheitsverletzung grundsätzlich der Anspruch des Versicherungsnehmers gekürzt.


Die Kürzung kann hier auch auf Null gehen.


Vergütungsvereinbarung - Nettopolicen Atlanticlux, Prisma Life, Superior angreifbar

Der Unterzeichner, der zahlreiche Mandate im Versicherungsrecht betreut und den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert hat, konnte vor dem Amtsgericht Karlsruhe-Durlach ein Urteil erstreiten, mit welchem vermeintliche Ansprüche der Versicherungsvermittler oder Makler auf Provision abgewiesen wurden.


Nicht nur Telefonieren und Simsen im Auto kann teuer werden!

Wie das Oberlandesgericht Hamm wiederum festgestellt hat, kann jegliche Benutzung des Handys im Auto, bei dem das Handy in die Hand genommen wird, den Autofahrer teuer zu stehen kommen.

In der Entscheidung vom Februar 2013 hat das OLG Hamm festgestellt, dass auch das Halten eines Handys in der Hand, um dieses als Navigationshilfe zu benutzen, unter eine verbotene Benutzung des Handys fällt. Das Verbot der Handybenutzung nach § 23 Abs. 1 a StVO soll gewährleisten, dass der Fahrer beide Hände frei hat, um den Anforderungen im Straßenverkehr während der Fahrt gerecht zu werden.


Überprüfungsberechnungen der Zusatzversorgungskassen - Fristablauf droht.

Unsere Rechtsanwaltssozietät hat  zwischenzeitlich für eine Vielzahl von Versicherten gegen die von den Zusatzversorgungskassen generierten Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift eine förmliche Beanstandung ausgebracht.

Wir weisen aber nochmals darauf hin, dass die Zusatzversorgungskassen weitgehend für die Ausbringung von Einwendungen gegen die Überprüfungsberechnungen eine Beanstandungsfrist als Ausschlussfrist in ihren Satzungen ausgebracht haben (vgl. z.B. für die VBL: § 78 Abs. 3 VBLS).


Kreuzungsbereich unklar beschildert: Bauunternehmer haftet bei Verkehrsunfall

Verletzt ein Bauunternehmer die Pflicht zur Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung vor dem Beginn der Bauarbeiten, kann dies seine Haftung gegenüber einem Verkehrsteilnehmer begründen, der infolge einer unklaren Beschilderung einen Unfall erleidet.


Lebensversicherung: Bezugsrecht bei Ende der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft

Wird eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft beendet, endet damit auch das Bezugsrecht aus einer Risiko-Lebensversicherung.