Corona-Krise und Betriebsausfallversicherung

In Zeiten der Corona-Krise entstehen Betrieben auch aufgrund von staatlichen Anordnungen im Bezug auf die Coronavirus-Krise unter Umständen sehr hohe Verluste bis hin zur Betriebsschließung.

In diesen Fällen ist zu prüfen, ob hier für den Betrieb ein entsprechender Versicherungsschutz besteht, der die finanziellen Verluste der Betriebe ausgleicht oder auch lediglich teilweise abfedert.

Einer der Schwerpunkte von Rechtsanwalt Klohe ist das Versicherungsrecht, in dem er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht absolvierte und berät Sie hierzu gerne.


Bei Unfallschadensregulierung besteht ein Recht auf einen Anwalt für Privatperson

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist es von vornherein erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen usw. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

 


Erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung "Immer am Puls des Versicherungsrechts"

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Andreas Klohe hat erfolgreich am 27.11.2015  an der Fortbildungsveranstaltung "Immer am Puls des Versicherungsrechts" des Veranstalters Juristische Fachseminare teilgenommen.

Hierfür erwarb Herr Rechtsanwalt Klohe 10 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO.


Vergütungsvereinbarung - Nettopolicen Atlanticlux, Prisma Life, Superior angreifbar

Der Unterzeichner, der zahlreiche Mandate im Versicherungsrecht betreut und den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert hat, konnte vor dem Amtsgericht Karlsruhe-Durlach ein Urteil erstreiten, mit welchem vermeintliche Ansprüche der Versicherungsvermittler oder Makler auf Provision abgewiesen wurden.


Lebensversicherung: Bezugsrecht bei Ende der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft

Wird eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft beendet, endet damit auch das Bezugsrecht aus einer Risiko-Lebensversicherung.


Versicherungsrecht: Schwangerschaft und Reiserücktrittsversicherung

Eine Schwangerschaft an sich ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung. Treten jedoch Komplikationen auf, kann dies zu einer Reisestornierung berechtigen, da dann eine "unerwartete schwere Erkrankung" im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen kann.