Schlupfloch für Raser: Verwertungsverbot bei Messung mit ESO 3.0. ?

Für Aufsehen erregt haben jüngste Amtsgerichtsentscheidungen des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 14.03.2012 sowie des Amtsgerichts Landstuhl vom 03.05.2012.

Hintergrund ist, dass die Herstellerfirma des Geräts ESO 3.0 eine Mitteilung der genauen Funktionsweise des ESO 3.0 Geräts verweigert. Genaue Angaben darüber, wie die Messung erfolgt, werden nicht herausgegeben.

Die Amtsgerichte haben hier nunmehr übereinstimmend ausgeführt, dass eine Verwertung der Messergebnisse dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 GG widerspreche.


Falsches Datum im Bußgeldbescheid bringt Freispruch

Tauchen Fehler insbesondere im Hinblick auf eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbescheid auf, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der Tatvorwurf ausreichend bestimmt ist.

Ist dies nicht der Fall, dürfte der bußgeldrechtliche Tatvorwurf in den meisten Fällen in die Verjährung zu bringen sein.

Die Rechtsprechung setzt hier voraus, dass für die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausgeschlossen sein muss.