Arztrecht: Arzt muss vor OP über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären

Ein Arzt muss seinen Patienten vor einer Operation umfassend und sachgemäß über ein seltenes, den Patienten aber erheblich beeinträchtigendes Risiko des Eingriffs aufklären. Besteht etwa bei einer zahnärztlichen Versorgung mit Implantaten die seltene, aber gravierende Gefahr einer dauerhaft verbleibenden Nervschädigung, ist der Patient über Inhalt und Tragweite dieser möglichen Folge hinreichend zu informieren.


Klagen über Ärztefehler nehmen zu

Immer mehr Patienten beschweren sich über Behandlungsfehler ihrer Ärzte. Insgesamt sind nach Mitteilung der  Bundesärztekammer im Jahre 2011 bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern über 11.000 Anträge auf Schadensersatz eingegangen.

Dies bedeute eine nicht unerhebliche Steigerung gegenüber den Vorjahren. In rund 30 Prozent der Fälle bekamen die Versicherten recht.


Patientenrechtegesetz soll mehr Transparenz für Patienten bringen

Ende Mai hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen. Darin werden folgende Punkte vorgesehen:

 


Brustimplantate: Was PIP-Betroffene beachten müssen

Brustimplantate vom französischen Hersteller P.I.P. (Poly Implant Prothese) sowie die eines niederländischen Herstellers sind gesundheitsgefährdend.