KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe - Verpflichtung zur Rückzahlung von Sanierungsgeld durch OLG bestätigt

Das Oberlandesgericht Hamm hat in dem von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren die Verpflichtung der KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe zur Rückzahlung erbrachter Sanierungsgeldzahlungen bestätigt.

KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe erneut zur Rückzahlung von Sanierungsgeld verurteilt

Eine weitere Zivilkammer des Landgerichts Münster hat in einem im Februar 2022 ergangenen Urteil die KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe erneut verurteilt, das von einem bei der KVW beteiligten Arbeitgeber eingeholten Sanierungsgeld an diesen zurückzuzahlen. 
 
Das Landgericht Münster hat erneut feststellt, dass die von der KVW betriebene Einholung des Sanierungsgeldes nicht auf eine rechtwirksame Grundlage stützen kann. 

KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe zur Rückzahlung von Sanierungsgeld verurteilt

Das Landgericht Münster hat in einem im November 2021 ergangenen Urteil die KVW Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe verurteilt, den von unserer Mandantin eingeholten Sanierungsgeldbetrag an diese zurückzuzahlen. 
 
Das Landgericht Münster hat festgestellt, dass die von der KVW betriebene Einholung des Sanierungsgeldes nicht auf eine rechtswirksame Rechtsgrundlage stützen kann. 
 

Sanierungsgeld: Verlängerung der Verjährungsfrist geboten

Wir haben bereits darüber informiert, dass zur Rechtsmäßigkeit von Sanierungsgeldzahlungen an die VBL im zweiten Deckungsabschnitt (2008-2012) rechtliche Zweifel bestehen (zuletzt in unserem Beitrag vom 20.11.2015 http://www.gegenwertberechnung.de/node/68).

Hinsichtlich etwaige Forderungen auf Rückzahlung von Sanierungsgeldzahlungen, die in den Jahren 2011 und 2012 erfolgt sind, droht zum Jahresende Verjährungseintritt.


Bundesgerichtshof verurteilt Zusatzversorgungskasse zur Rückzahlung im Jahr 2008 erhaltener Sanierungsgelder

Der Bundesgerichtshof hat die KZVK (katholische Zusatzversorgungskasse Köln) durch rechtskräftiges Revisionsurteil zur Rückerstattung von Sanierungsgeld, welches die KZVK im Jahre 2008 von einer beteiligten Klinik erhalten hat, verurteilt.

Das klageabweisende Urteil des Oberlandesgerichts Köln hob der BGH auf.


Zusatzversorgungskasse zur Rückzahlung von Sanierungsgeld verurteilt

Das Landgericht Dortmund hat eine kirchliche Zusatzversorgungskasse verurteilt, in den Jahren 2009 bis 2011 von einem beteiligten Arbeitgeber bereits erhaltene Sanierungsgelder in Höhe von über € 900.000,00 zurückzuzahlen.

Weiterhin hat es festgestellt, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, das von der kirchlichen Zusatzversorgungskasse für das Abrechnungsjahr 2011 und 2012 weiter in Rechnung gestellte Sanierungsgeld in Höhe von über € 685.000,00 zu zahlen.