Verhandlungstermine vor dem Landgericht Karlsruhe

In den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechnung der Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011 hat das Landgericht Karlsruhe nunmehr Verhandlungstermin anberaumt auf den 12.10.2012.

Wir sind unverändert der Auffassung, dass die VBL verpflichtet ist, die Vereinbarungen der Tarifparteien  - insbesondere bei Betriebsrentenbeziehern -  zeitnah umzusetzen und ihren Versicherten die Neuberechnung der Betriebsrente (Kontrollberechnung, Abgleich nach § 2 BetrVG) zuzuleiten.


Weitere Verhandlungstermine in Pilotverfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung

Das Amtsgericht Karlsruhe hat in weiteren  von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechung der Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011 Verhandlungstermin auf

Ende Juli 2012

anberaumt.

Wie bereits mitgeteilt hatte das Amtsgericht Karlsruhe im Januar 2012 unsere ersten Klagen überraschend abgewiesen.


Verhandlungstermine für Pilotverfahren im Sommer erwartet

In den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechung der
Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011
erwarten wir im Sommer die Anberaumung der Verhandlungstermine vor dem Landgericht Karlsruhe.

Wie bereits mitgeteilt hatte das Amtsgericht Karlsruhe überraschend die Klagen abgewiesen.


Berufung gegen Urteile zur Umsetzung der Tarifeinigung eingelegt

Das Amtsgericht Karlsruhe hat überraschend die von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotklagen auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien abgewiesen.

1. Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe

Das Gericht hat in den Entscheidungsgründen ausgeführt:


Erste Gerichtstermine zur Umsetzung der Tarifeinigung

Wir haben im Beitrag vom 09.11.2011 mitgeteilt, dass wir gerichtliche Pilotklagen auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien vom 30.05.2011 erhoben haben.

Das Gericht hat nunmehr auf Ende Januar 2012 die ersten Verhandlungstermine in diesen Pilotverfahren anberaumt.

Wir werden über das Ergebnis der Verhandlungen und den weiteren Verlauf der Pilotverfahren berichten.
 


VBL setzt unverändert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung der Mutterschutzzeiten nicht um

Wir haben im Blogbeitrag vom 08.11.2011 mitgeteilt, dass das Amtsgericht Karlsruhe in mehreren Urteilen die von unserer Rechtsanwaltssozietät gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geführten Klagen auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten stattgegeben hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich in seinem Beschluss vom 28.04.2011 festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verfassungswidrig ist.