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Überprüfungsberechnung der Startgutschrift ist rechtswidrig.
OLG Karlsruhe und OLG München bestätigt seine Rechtsprechung.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in mehreren weiteren Entscheidungen seine laufende Rechtsprechung bestätigt, dass die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) den rentenfernen Versicherten erteilten Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift rechtswidrig sind.
Am Landgericht Berlin (67 S 120/15 bzw. 63 S 56/14) ist derzeit ein Rechtsstreit über die Frage anhängig, in welchem Umfang Mieter Modernisierungsmaßnahmen hinnehmen müssen. Die Klägerin, ein großes kommunales Wohnungsunternehmen in Berlin, fordert von den Mietern einer Wohnung in einem Miethaus in Berlin-Pankow u.a., dass sie den Einbau einer Gaszentralheizungsanlage dulden. Außerdem soll eine Außenwärmedämmung angebracht werden und das Bad durch Hinzunahme einer Abstellkammer vergrößert werden.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 21.07.2015 Az. 2 Sa 140/14) hatte darüber zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer sein Zurückbehaltungsrecht wegen rückständiger Löhne im Sinne von § 273 BGB geltend machen kann, wenn er als Grund für die Nichtaufnahme der Arbeit (lediglich) darauf hinweist, ihm fehle das Geld, um seinen PKW, den er für die Fahrt zur Arbeit benötigt, zu betanken.
Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist es von vornherein erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen usw. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.
Wird ein Motorradfahrer in einer Rechtskurve zu weit nach links getragen, vollzieht er dann jenseits seiner Fahrbahnmitte eine Vollbremsung und kollidiert letztendlich auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Fahrzeug (Motorrad), lässt dies typischerweise auf einen Fahrfehler des seine Fahrspur verlassenden Motorradfahrers schließen. Daraus kann sich eine Haftung von 75 Prozent für das Unfallgeschehen rechtfertigen.
Ist ein Paketfahrer durch ein Qualitätshandbuch und einen Verhaltenskodex in die Abläufe eines Logistikunternehmens eingebunden, wird er sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch wenn der Zusteller einen eigenen PKW nutzt.
Dies hat das Sozialgericht Dortmund (Urteil vom 11.9.2015, S 34 R 934/14) im Falle eines Paketfahrers entschieden, der als Sub-Sub-Unternehmer Pakete mit einem eigenen PKW-Kombi für ein bundesweit tätiges Logistikunternehmen auslieferte.