
Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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Wie bereits im Blog (http://www.blog.rae-heckert.de/Arbeitsrecht) berichtet, ist die CGZP nicht tariffähig und die durch die "christliche Gewerkschaft" geschlossenen Tarifverträge unwirksam. Die Tarifverträge enthalten äußerst geringe Entgeltregelungen und wurden von der Zeitarbeitsbranche in vielen Branchen und Arbeitsbereichen eingesetzt (vom Produktionshelfer bis zum Ingenieur).
Seit Januar 2011 unterstützt die Kanzlei Heckert & Kollegen den Ratgeber des Dienstleistungsportals MyHammer.de. Den ersten gemeinsamen Beitrag finden Sie hier:
Die Kanzlei wird in Zukunft regelmäßig aktuelle relevante Themen des Werkvertragsrechts auf myhammer.de mitbetreuen.
Noch ist der Winter nicht vorbei.
Draußen ist es kalt und drinnen manchmal auch.
Was für Rechte Sie als Mieter haben will ich heute ein wenig beleuchten.
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, falls nicht eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April des Jahres zu heizen.
Das nennt man die Heizperiode.
Was ist aber, wenn außerhalb dieser Zeit ein Kälteeinbruch ist?
Rechtsanwälte Valentin Heckert , Harriet Schäfer-Heckert,
Die Regelverjährung für Lohnansprüche, die im Jahr 2007 entstanden sind tritt mit Ende 2010 ein.
Dies betrifft auch die Ansprüche auf Equal Pay. Arbeitnehmer, die im Jahr 2007 im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig waren, können ihre Ansprüche auf gleiche Bezahlung mit der Stammbelegschaft für das Jahr 2007 nur noch bis zum Ende des Jahres 2010 erfolgreich geltend machen.
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
wir dürfen Sie darüber unterrichten, dass die Tarifparteien - nicht zuletzt unter dem Druck der eingereichten Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg -sich im Dezember zu Verhandlungen zur Neuregelung der sog. rentenfernen Startgutschriften getroffen haben.
Erste Modelle zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.11.2007 wurden entworfen haben. Die Vorstellungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite liegen hierbei weit auseinander.