Beitrag Nr. 2 auf www.handwerkersparen.de

Mit dem Thema "Pauschalierter Schadensersatz" in Werkunternehmer-AGB beschäftigt sich unser neuster Beitrag auf www.handwerkersparen.de (MyHammer).

Zum Beitrag geht es über folgenden Link:

 

http://www.handwerkersparen.de/ratgeber/07095-pauschalierter-schadensersatz-in-allgemeinen-geschaeftsbedingungen-aufgepasst.html


Arbeitgeberseminar Zusatzversorgungsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuelle Rechtsentwicklung im Zusatzversorgungsrecht hat uns bewogen, ein weiteres Seminar für Arbeitgeber zu aktuellen Fragen des Zusatzversorgungsrechts anzubieten. Hierzu dürfen wir Sie herzlich einladen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in mehreren Ende 2010 ergangenen Urteilen die Gegenwertforderungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rechtswidrig erkannt und für unwirksam erklärt.


Fachtagung Zusatzversorgung Aktuell

Bei der Fachtagung "Zusatzversorgung aktuell - Ausstieg aus der VBL" am 11. Mai 2011 im ASB Managementzentrum Heidelberg referiert Rechtsanwalt Valentin Heckert zur aktuellen Rechtslage im Zusatzversorgungsrecht, insbesondere zur Frage der Rechtswidrigkeit der Gegenwertberechnung.

Weitere Informationen und Anmeldung auf den Seiten des ASB finden Sie hier: www.asb-hd.de


Bundesarbeitsgericht: Keine Ausschlussfrist beim Equal Pay

Nach der heutigen Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht in einer von allen betroffenen Leiharbeitnehmern mit Spannung erwarteten Entscheidung festgestellt:

 


Mietrecht - hier Thema des Monats - Treppenhaus

Jetzt wird es Zeit zum Entrümpeln.

Über den Winter hat sich einiges angesammelt.

Nicht selten kommt es zu Streiterein, weil die Mieter Gegenstände im Treppenhaus abstellen, weil es für sie praktisch ist.

Hier muss jedoch von einem nur sehr eingeschränkten Nutzungsrecht ausgegangen werden.

Das Treppenhaus gehört zu den Gemeinschaftsräumen im Haus.

Alle Mieter müssen die Möglichkeit der ungehinderten Nutzung haben.


Nachbarrecht - hier Thema des Monats - Pflanzenrückschnitt

Die Tage werden länger und jetzt ist die Zeit für anstehende Außenarbeiten im Garten.

Während der Wachstumsperiode sollte man das Verkürzen und Zurückschneiden von Hecken-, Baum- und Strauchbestand nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September vornehmen. In dieser Zeit kann im Übrigen auch nicht der Nachbar einen dazu verpflichten.